BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 05.12.2025 – V ZR 238/24
V ZR 238/24 · 05.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Heimfallanspruch im Sinne von § 36 Abs. 1 WEG kann nicht vor dem Dauerwohnrecht entstehen. Die Verjährungsfrist des § 36 Abs. 3 WEG für diesen Anspruch beginnt daher frühestens mit der Eintragung des Dauerwohnrechts in das Grundbuch zu laufen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.