BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 06.12.2024 – V ZR 159/23
V ZR 159/23 · 06.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Wird in einem Grundstücksüberlassungsvertrag der Anspruch des Veräußerers auf Rückübertragung des Grundstücks als „höchstpersönlich“ bezeichnet, hindert dies regelmäßig nicht die Stellvertretung bei der Geltendmachung des Anspruchs.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.