BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 06.12.2024 – V ZR 159/23

V ZR 159/23 · 06.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird in einem Grundstücksüberlassungsvertrag der Anspruch des Veräußerers auf Rückübertragung des Grundstücks als „höchstpersönlich“ bezeichnet, hindert dies regelmäßig nicht die Stellvertretung bei der Geltendmachung des Anspruchs.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 164 Abs 1 S 1 BGB§ 399 Alt 1 BGB§ 399 Alt 2 BGB

Prüfungsschemata dazu

Wirksame Stellvertretung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Empfangsvertreter (passive Stellvertretung)StellvertretungBoteOffenkundigkeitsprinzipUnternehmensbezogene WillenserklärungGeschäft für den, den es angehtKollusionMissbrauch der VertretungsmachtHandeln unter fremdem NamenGeschäft für den, den es angehtAbtretungsausschluss
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