BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 18.06.2026 – III ZR 111/25
III ZR 111/25 · 18.06.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Mittelverwendungskontrollvertrag als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Die Frage, ob ein Mittelverwendungskontrollvertrag Schutzwirkung zugunsten der Anleger entfaltet, ist nicht schon deswegen zu verneinen, weil die Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs vertraglich auf eine rein formale Prüfung beschränkt sind. Vielmehr ist hierzu der Mittelverwendungskontrollvertrag in seiner Gesamtheit auszulegen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.