BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.06.2026 – III ZR 111/25

III ZR 111/25 · 18.06.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Mittelverwendungskontrollvertrag als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Die Frage, ob ein Mittelverwendungskontrollvertrag Schutzwirkung zugunsten der Anleger entfaltet, ist nicht schon deswegen zu verneinen, weil die Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs vertraglich auf eine rein formale Prüfung beschränkt sind. Vielmehr ist hierzu der Mittelverwendungskontrollvertrag in seiner Gesamtheit auszulegen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 157 BGB§ 328 BGB§ 224 Abs 2 ZPO

Prüfungsschemata dazu

Auslegung von WillenserklärungenVertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungRealofferteFalsa demonstratio non nocetVertrag zugunsten DritterEchter Vertrag zugunsten DritterDeckungsverhältnisValutaverhältnis
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