BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 10.06.2025 – 3 StR 561/24

3 StR 561/24 · 10.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wer sein Opfer mit Nötigungsmitteln zu einer Geldzahlung bewegt, auf die zum Teil ein Anspruch besteht, begeht neben der Erpressung eine tateinheitliche Nötigung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 52 Abs 1 StGB§ 240 Abs 1 StGB§ 240 Abs 2 StGB§ 253 Abs 1 StGB§ 253 Abs 2 StGB

Prüfungsschemata dazu

KonkurrenzenNötigung (§ 240 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Tateinheit (§ 52 StGB)Gesetzeskonkurrenz (unechte Konkurrenz)Mitbestrafte NachtatNatürliche HandlungseinheitDrohung mit einem empfindlichen ÜbelGewalt (§ 240 StGB)Verwerflichkeit (§ 240 II StGB)Vermögensverfügung (Erpressung)
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