Zwanzigster Abschnitt — Raub und Erpressung

§ 253 StGB – Erpressung

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

§ 253 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Definitionen zu § 253 StGB

Vermögensverfügung (Erpressung)Drohung mit einem empfindlichen Übel

Streitstände

Erfordernis einer Vermögensverfügung bei § 253 / § 255 StGB

Klausuren, in denen § 253 StGB drankommt

Verfolgungsfahrt im Dienstwagen · SchwerpunktDer geheime Safe · SchwerpunktExamensklausur – Strafrecht: Amoklauf an der Schule · StaatsexamenExamensfall: Und alles für ein bisschen Geld · StaatsexamenExamensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen · StaatsexamenReferendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz · StaatsexamenFortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen · SchwerpunktFortgeschrittenenhausarbeit: Über Umwege zum Ziel · SchwerpunktFortgeschrittenenhausarbeit: Seeteufel à l‘ancienne · SchwerpunktFortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 253 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 10.06.2025 – 3 StR 561/24Wer sein Opfer mit Nötigungsmitteln zu einer Geldzahlung bewegt, auf die zum Teil ein Anspruch besteht, begeht neben der Erpressung eine tateinheitlic…BGH, Urteil v. 23.01.2024 – 1 StR 189/231. Geschütztes Rechtsgut des § 239a StGB ist nicht nur die Willensfreiheit des Genötigten vor einer besonders schwerwiegenden und besonders verwerflic…BGH, Urteil v. 29.06.2021 – VI ZR 52/181. Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person "gewidmeten", ehrbeeinträchtigenden Blogs dem Blogger (auch) als Nötigungsmittel im Rahmen einer Er…BGH, Urteil v. 29.06.2021 – VI ZR 10/181. Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person "gewidmeten", ehrbeeinträchtigenden Blogs dem Blogger (auch) als Nötigungsmittel im Rahmen einer Er…BGH, Urteil v. 15.04.2021 – 5 StR 371/20Zur Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung in Fällen, in denen der Käufer von Betäubungsmitteln gegen den Verkäufer die Zahlung von Wechselgeld …BGH, Beschluss v. 08.04.2021 – 1 StR 78/21Zur Strafbarkeit der Verbreitung eines Erpressungstrojaners über das Internet (sog. Ransomware).…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB