Zweiter Abschnitt — Die Tat · Dritter Titel — Täterschaft und Teilnahme
§ 26 StGB – Anstiftung
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
§ 26 StGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Prüfungsschemata
Definitionen zu § 26 StGB
Streitstände
Error in persona des Haupttäters für den Anstifter (Rose-Rosahl-Streit)Abgrenzung Täterschaft / TeilnahmeAufstiftung: Bestimmen zur Qualifikation eines bereits geplanten DeliktsUnbeachtlicher Identitätsirrtum des Haupttäters beim Anstifter (Doppelirrtum-Konstellation)Lockspitzel-Fall: Anstifterstrafbarkeit ohne Vollendungswillen?
Klausuren, in denen § 26 StGB drankommt
Der verwechselte Heimweg – error in persona und die Reichweite des Anstiftervorsatzes · StaatsexamenDer gute Ruf des Möbelhauses · SchwerpunktEin Arzt auf Abwegen · SchwerpunktEheglück und seine Folgen · SchwerpunktAus dem Ruder gelaufen · SchwerpunktFortgeschrittenenhausarbeit: Rocker knacken Schlösser und Knochen · SchwerpunktDie Sandviper · SchwerpunktExamensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent · StaatsexamenTod auf Rezept? · SchwerpunktExamensklausur: Sommernacht · Staatsexamen
Rechtsprechung zu § 26 StGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Urteil v. 07.10.2025 – 3 StR 11/251. Den für ihr minderjähriges Kind sorgeberechtigten Eltern kommt dem Grunde nach eine strafrechtliche Garantenstellung zu. Auch für den strafmündigen…BGH, Beschluss v. 03.09.2025 – StB 42/25Die für Verteidigungsunterlagen geltenden Erwägungen, wonach eine Durchsicht vorläufig sichergestellter Gegenstände zulässig ist, wenn nicht offensich…BGH, Beschluss v. 05.02.2024 – 3 StR 470/23Das die Strafbarkeit begründende Tatbestandsmerkmal „als Zeuge“ in § 153 StGB ist kein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB, …