Strafrecht · § 211 StGB i.V.m. §§ 26/27, 28 StGB

Teilnahme an Mord – Mordmerkmale beim Teilnehmer (§ 28 StGB)

5 Stufen, eine nach der anderen. Am Ende steht keine Zusammenfassung, sondern deine eigene Klausur mit einer Punktzahl.

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