BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 05.02.2024 – 3 StR 470/23

3 StR 470/23 · 05.02.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das die Strafbarkeit begründende Tatbestandsmerkmal „als Zeuge“ in § 153 StGB ist kein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB, sondern ein tatbezogenes persönliches Merkmal, auf welches die Norm keine Anwendung findet.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 14 Abs 1 StGB§ 26 StGB§ 28 Abs 1 StGB§ 49 Abs 1 StGB§ 153 StGB

Prüfungsschemata dazu

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Falsche uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153, 154 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

AnstiftungUneidliche Falschaussage (§ 153 StGB)
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