BVerfG · 1. Senat
BVerfG, Beschluss v. 06.05.2014 – 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13
1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13 · 06.05.2014 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass § 32 Versorgungsausgleichsgesetz die Anwendung der Anpassungsregelungen der §§ 33 und 37 Versorgungsausgleichsgesetz auf Anrechte aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ausschließt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.