BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 29.11.2023 – XII ZB 531/22

XII ZB 531/22 · 29.11.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrags betreffend die Wirksamkeit eines Ehevertrags in der Folgesache Güterrecht. 2. Zur Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 134 BGB§ 138 Abs 1 BGB§ 139 BGB§ 1408 Abs 1 BGB§ 1414 BGB§ 113 Abs 1 S 2 FamFG§ 256 Abs 2 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde EinwendungSittenwidrigkeitWucherKollusionLaesio enormisSicherungszessionGlobalzession
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