BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 16.04.2024 – X ZR 14/23

X ZR 14/23 · 16.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Für die Bemessung des angemessenen Unterhalts eines Beschenkten gemäß § 529 Abs. 2 BGB kommt der nach § 94 Abs. 1a SGB XII für den Übergang von Unterhaltsansprüchen auf Sozialhilfeträger maßgeblichen Einkommensgrenze von 100.000 Euro pro Jahr keine Bedeutung zu.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 528 Abs 1 BGB§ 529 Abs 1 BGB§ 529 Abs 2 BGB§ 818 Abs 1 BGB§ 93 Abs 1 SGB 12§ 94 Abs 1 SGB 12§ 94 Abs 1a S 2 SGB 12

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückforderung der Schenkung wegen NotbedarfsSaldotheorieModifizierte Zwei-Kondiktionen-Theorie / GegenleistungskondiktionAufgedrängte BereicherungWegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB)ZweikondiktionentheorieEntreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB)Subsidiaritätsprinzip (Vorrang der Leistungskondiktion)Abstrakter Vertrauensschutz (durch das Subsidiaritätsprinzip)
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