BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 21.06.2024 – V ZR 79/23
V ZR 79/23 · 21.06.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Als Wohnung verkaufte Räume im Souterrain eines Altbaus, die bei Gefahrübergang erhebliche Wandfeuchtigkeit aufweisen, sind regelmäßig weder für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung noch für die gewöhnliche Verwendung zum Wohnen geeignet und infolgedessen mangelhaft.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.