BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 21.06.2024 – V ZR 79/23

V ZR 79/23 · 21.06.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Als Wohnung verkaufte Räume im Souterrain eines Altbaus, die bei Gefahrübergang erhebliche Wandfeuchtigkeit aufweisen, sind regelmäßig weder für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung noch für die gewöhnliche Verwendung zum Wohnen geeignet und infolgedessen mangelhaft.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 434 Abs 1 S 2 Nr 1 BGB vom 02.01.2002§ 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB vom 02.01.2002

Prüfungsschemata dazu

Sachmangel

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Manko-Lieferung (Minderlieferung)Subjektiver FehlerbegriffObjektiver FehlerbegriffBeschaffenheitsvereinbarungaliud-LieferungMankolieferungMontagefehlerSachmangelErfüllungstheorie (Sachmängelgewährleistung)Aliud (aliud-Lieferung)
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