BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 28.04.2022 – V ZB 4/21

V ZB 4/21 · 28.04.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch einen Minderjährigen führt gemäß § 566 BGB zu dessen Eintritt in den Mietvertrag auf Vermieterseite und ist deshalb für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB (Fortführung von Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137). 2. Dies gilt auch, wenn der Veräußerer den Miteigentumsanteil zuvor von dem Alleineigentümer des Grundstücks erworben hat, denn bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch den bisherigen Alleineigentümer tritt der Erwerber gemäß § 566 BGB ebenfalls neben diesem in den Vertrag auf Vermieterseite ein.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 107 BGB§ 181 BGB§ 566 BGB§ 925 BGB§ 1629 Abs 2 S 1 BGB§ 1795 Abs 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

Erwerb von Grundstückseigentum (§§ 873, 925 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rechtlich lediglich vorteilhaftInsichgeschäftSelbstkontrahierenMehrvertretungIn-Sich-GeschäftVerdinglichung des MietrechtsGesetzliche Vertragsübernahme (§ 566 BGB)AuflassungGesetzliche Vertretungsmacht
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