BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.06.2025 – I ZR 99/24

I ZR 99/24 · 18.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Inkasso durch Rechtsanwalt Angaben eines Rechtsanwalts in einem an eine Privatperson gerichteten Inkassoschreiben zum Namen seines Auftraggebers sowie zum Grund und zur Höhe der geltend gemachten Forderung stellen regelmäßig keine geschäftliche Handlung des Rechtsanwalts dar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 2 Buchst d AEUVArt 267 Abs 3 AEUV§ 164 Abs 1 S 2 BGB§ 1 BRAO§ 3 Abs 1 BRAO§ 43a Abs 3 BRAO§ 43d Abs 1 Nr 1 BRAO§ 43d Abs 1 Nr 2 BRAO§ 13a Abs 1 Nr 2 RDG§ 2 Abs 1 Nr 2 UWG§ 3 Abs 1 UWG§ 3a UWG§ 5 Abs 1 UWG§ 5 Abs 2 UWG§ 5a Abs 1 UWG§ 5a Abs 2 Nr 2 UWG§ 8 Abs 1 S 1 UWG§ 8 Abs 2 UWG

Prüfungsschemata dazu

Wirksame Stellvertretung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Empfangsvertreter (passive Stellvertretung)StellvertretungBoteOffenkundigkeitsprinzipUnternehmensbezogene WillenserklärungGeschäft für den, den es angehtKollusionMissbrauch der VertretungsmachtHandeln unter fremdem NamenGeschäft für den, den es angeht
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