BGH · 5. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 11.06.2020 – 5 StR 157/20
5 StR 157/20 · 11.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung können zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen; Gesetzeskonkurrenz besteht nicht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.