BGH · 5. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 11.06.2020 – 5 StR 157/20

5 StR 157/20 · 11.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung können zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen; Gesetzeskonkurrenz besteht nicht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 52 StGB§ 113 StGB§ 114 StGB§ 223 Abs 2 StGB

Prüfungsschemata dazu

KonkurrenzenKörperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Tateinheit (§ 52 StGB)Gesetzeskonkurrenz (unechte Konkurrenz)Mitbestrafte NachtatNatürliche HandlungseinheitHypothetische EinwilligungKörperliche Misshandlung (§ 223 StGB)Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)Gefährliche KörperverletzungSchwere Körperverletzung
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