Zweiter Abschnitt — Die Tat · Vierter Titel — Notwehr und Notstand

§ 32 StGB – Notwehr

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 32 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Notwehr & rechtfertigender Notstand (§§ 32, 34 StGB)

Definitionen zu § 32 StGB

Notwehrlage (Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff)Erforderlichkeit der NotwehrhandlungPutativnotwehr

Streitstände

Behandlung des ErlaubnistatbestandsirrtumsNotwehr nach vorangegangener ProvokationErlaubnistatumstandsirrtum – vier konkurrierende Theorien (vertiefte Sicht)

Klausuren, in denen § 32 StGB drankommt

Der bestohlene Erpresser · SchwerpunktBis der Arzt kommt · SchwerpunktDie unfreiwillige Tötung „im Namen der Ehre · SchwerpunktHeaven · SchwerpunktEheglück und seine Folgen · SchwerpunktDer verwirrte Vater · SchwerpunktSelbstjustiz auf der Intensivstation · SchwerpunktSegeltour mit Folgen · SchwerpunktGute Nachbarschaft · SchwerpunktZwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier · Grundstudium

Rechtsprechung zu § 32 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 25.10.2022 – 5 StR 276/22Für die zur Beurteilung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung gebotene ex ante-Betrachtung ist entscheidend, wie sich die Lage aus Sicht eines ob…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB