Zweiter Abschnitt — Die Tat · Vierter Titel — Notwehr und Notstand
§ 32 StGB – Notwehr
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 32 StGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Prüfungsschemata
Definitionen zu § 32 StGB
Streitstände
Klausuren, in denen § 32 StGB drankommt
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Rechtsprechung zu § 32 StGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.