Strafrecht · § 32 StGB

Notwehr

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

5 Aufgaben an einem Fall

Die Nachbarinnen F und N verbindet eine ausgeprägte Feindschaft. F möchte N richtig eins auswischen: Sie zertrampelt Ns neu gesetzte Pflanzen, um zu erreichen, dass sich die leicht reizbare N nicht mehr beherrschen kann, sie (F) tätlich angeht und F N straflos verletzen kann. Tatsächlich kommt N kochend vor Wut aus dem Haus. In ihrer Hand hält sie ein Brotmesser. Damit hatte F nicht gerechnet, wollte sie doch einen Faustkampf hervorrufen. Sie versucht, N zu entkommen, was ihr aber nicht gelingt. Daher schnappt sie sich ihren Spaten, schwenkt ihn über dem Kopf und ruft N zu, das wäre doch alles nicht so schlimm und man solle sich wieder vertragen. Unbeeindruckt davon versucht N weiter, F mit dem Messer zu verletzen. Ein erster (platziert ausgeführter) Stich trifft Fs linken Unterarm. Eine blutende Wunde ist die Folge. Mit dem Rücken zur Hauswand stehend, zu Recht keine andere Möglichkeit sehend, schlägt F (mit Verletzungsvorsatz) gezielt mit dem Spaten zu, trifft Ns rechte Schulter und verursacht eine erhebliche, schmerzende Prellung. Das veranlasst N, von F abzulassen.

Von der nahen Straße aus hatte M, Fs Ehemann, gesehen, wie N auf F losging. Er befürchtete, N werde F mit dem Messer verletzen. Auch wusste er zutreffend, N würde von F ablassen, wenn er einschreitet. Gleichwohl unternahm er nichts in diese Richtung. Er ging auf die andere Straßenseite und vertrieb die Jugendlichen A und B, die O gerade eine „Abreibung“ verpassen wollten. Zu Recht ging M davon aus, nur entweder F oder O rechtzeitig helfen zu können.

In einem Gutachten ist die Strafbarkeit von N, F und M nach dem StGB zu untersuchen. Nicht zu prüfen sind §§ 123, 303 StGB. Es ist davon auszugehen, dass sich F nach § 303 Abs. 1 Var. 1 StGB strafbar machte, indem sie Ns Pflanzen zertrampelte.

  1. Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.

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