Abschnitt 1 — Inhalt der Schuldverhältnisse · Titel 1 — Verpflichtung zur Leistung

§ 276 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung. (2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.

§ 276 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu § 276 BGB

VertretenmüssenVorsatzFahrlässigkeitGrobe FahrlässigkeitZufallshaftungBeschaffungsrisiko

Klausuren, in denen § 276 BGB drankommt

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Rechtsprechung zu § 276 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 22.07.2025 – XI ZR 107/241. Zur grob fahrlässigen Verletzung einer Pflicht durch den Zahler im Sinne von § 675v Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a BGB. 2. Ist der Schaden durch eine Überw…BGH, Urteil v. 09.11.2023 – III ZR 105/22Haftung eines Organs für unerlaubte Bankgeschäfte 1. Wer entgegen § 32 Abs. 1 KWG ohne entsprechende Erlaubnis Bankgeschäfte erbringt, macht sich bei …BGH, Urteil v. 14.09.2023 – IX ZR 219/221. Die Erkrankung der anwaltlich vertretenen Partei selbst - bei einer juristischen Person die ihres Vertretungsorgans - zwingt nicht zu einer Termins…BGH, Urteil v. 04.04.2023 – VI ZR 11/21Zur Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich des verkehrsgerechten Verhaltens eines Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn.…BGH, Urteil v. 19.01.2023 – III ZR 234/21Zur Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse bei kompetenzwidriger Entscheidung über das Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigu…BGH, Urteil v. 25.10.2022 – VI ZR 1283/20Zur Beweislastverteilung nach Gefahren- und Organisationsbereichen hinsichtlich der objektiven Verletzung einer vorvertraglichen Schutzpflicht beim St…BGH, Urteil v. 19.01.2021 – VI ZR 188/17Zur Frage des Haftungsmaßstabs bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von Sporttrainern bei einem Tischtennis-Kreiskadertraining.…BGH, Urteil v. 21.07.2020 – VI ZR 369/191. Zum Anspruch eines Sozialversicherungsträgers auf Erstattung von Aufwendungen nach § 110 Abs. 1 Satz 1 SGB VII. 2. Die Pflicht, einen freiliegenden…
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