BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 21.07.2020 – VI ZR 369/19

VI ZR 369/19 · 21.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Anspruch eines Sozialversicherungsträgers auf Erstattung von Aufwendungen nach § 110 Abs. 1 Satz 1 SGB VII. 2. Die Pflicht, einen freiliegenden Treppenlauf auf einer Baustelle mit einer Absturzsicherung zu versehen, besteht nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs. 5 UVV "Bauarbeiten" erst bei einer an der jeweiligen Absturzkante zu messenden Absturzhöhe von mehr als einem Meter.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 110 Abs 1 S 1 SGB 7§ 276 Abs 2 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

VertretenmüssenVorsatzFahrlässigkeitGrobe FahrlässigkeitZufallshaftungBeschaffungsrisiko
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