BVerfG · 1. Senat
BVerfG, Beschluss v. 25.06.2025 – 1 BvR 368/22
1 BvR 368/22 · 25.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unterfallen auch Personalentscheidungen in Angelegenheiten der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Förderung des akademischen Nachwuchses. 2. Der Kompetenztitel aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG für das "Arbeitsrecht" begründet eine umfassende Gesetzgebungskompetenz für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich jedenfalls insoweit auch auf die Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst Beschäftigten erstreckt, als es um die Dauer und Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 5 Abs 3 S 1 GGArt 72 Abs 1 GGArt 74 Abs 1 Nr 12 GG§§ 57aff HRG§ 57a HRG§ 110 Abs 6 S 2 HSchulG BE vom 05.07.2022§ 110 Abs 6 S 3 HSchulG BE vom 05.07.2022§ 2 Abs 1 S 2 WissZeitVG