BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.04.2023 – X ZR 91/22

X ZR 91/22 · 18.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der aufgrund einer Annullierung bestehende Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 1 Buchst. a FluggastrechteVO umfasst sowohl die Kosten des Hinflugs als auch die Kosten des Rückflugs, wenn Hin- und Rückflug Gegenstand einer einheitlichen Buchung sind, über die ein einziger Flugschein ausgestellt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ort aus der Rückflug vorgesehen war.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 5 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004Art 8 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004§ 398 BGB

Prüfungsschemata dazu

Abtretung und Schuldnerschutz (§ 398 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Abtretung (Zession)SicherungszessionGlobalzessionVertragsübernahmeBestimmbarkeitserfordernis bei der AbtretungPrioritätsprinzip bei der AbtretungGesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis)Abtretung (Zession)
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