BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 27.09.2022 – X ZR 35/22
X ZR 35/22 · 27.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der für den Fall der Annullierung eines Fluges in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 8 Abs. 1 Buchst. a FluggastrechteVO wahlweise vorgesehene Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten steht dem jeweiligen Fluggast auch dann zu, wenn er nicht Vertragspartner des Luftbeförderungsvertrags ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.