BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 12.06.2025 – IX ZR 73/23

IX ZR 73/23 · 12.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird die Berufung des Beklagten gegen das den Einspruch verwerfende Urteil des Gerichts des ersten Rechtszugs mit der Begründung zurückgewiesen, dem Beklagten sei es nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils zu berufen, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen, so verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Fortführung von BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 74/12, NJW-RR 2013, 307 Rn. 15).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 242 BGB§ 185 ZPO§ 341 Abs 1 S 2 ZPO

Prüfungsschemata dazu

Treu und Glauben – unzulässige Rechtsausübung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RückwirkungsverbotVertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheit
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