BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 26.03.2025 – IV ZB 15/24
IV ZB 15/24 · 26.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Vorschrift des § 2270 BGB ist nur auf das gemeinschaftliche Testament und nicht (auch nicht entsprechend) auf Verfügungen in einem Erbvertrag anwendbar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.