Neunzehnter Abschnitt — Diebstahl und Unterschlagung

§ 244 StGB – Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1 einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligtera) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, 2 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt oder 3 einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. (4) Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl nach Absatz 1 Nummer 3 eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 244 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall und Qualifikationen des Diebstahls (§§ 243, 244 StGB)

Definitionen zu § 244 StGB

Diebstahl mit Waffen (§ 244 I Nr. 1a StGB)Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 I Nr. 3, IV StGB)

Klausuren, in denen § 244 StGB drankommt

Der mutige Mitarbeiter · SchwerpunktFortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray · SchwerpunktFortgeschrittenenhausarbeit: Über Umwege zum Ziel · SchwerpunktFortgeschrittenenhausarbeit: „Alles nur geklaut · SchwerpunktExamensübungsklausur: Unter Strom · StaatsexamenEin frevelhaftes Unterfangen · Grundstudium

Rechtsprechung zu § 244 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 18.11.2020 – 4 StR 35/20Ein bei dem Berechtigten in Vergessenheit geratener Schlüssel ist kein falscher Schlüssel im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB.…BGH, Urteil v. 24.06.2020 – 5 StR 671/191. Zum Begriff der dauerhaft genutzten Privatwohnung im Sinne des § 244 Abs. 4 StGB. 2. Einfluss der Rückführungsrichtlinie auf die Strafbarkeit des u…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB