Strafrecht · §§ 243, 244 StGB
Besonders schwerer Fall und Qualifikationen des Diebstahls
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
A und T gehen regelmäßig auf Diebestour, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ihre neueste Idee ist es, nach Schmuckstücken in Häusern von Verstorbenen zu suchen. Über entsprechende Todesfälle informieren sie sich durch Traueranzeigen in der Tageszeitung. Senior S hat bis zu seinem Ableben allein in einem Haus gelebt. Nachdem A und T von dessen Tod erfahren haben, begeben sie sich zu diesem Haus. Dort setzen A und T das mitgebrachte Brecheisen an der Terrassentür an und stemmen sich gemeinsam mit voller Kraft dagegen. Nur so gelingt es ihnen, die Terrassentür aufzuhebeln und sich Zutritt zum Wohnzimmer zu verschaffen. A legt das Brecheisen zurück in ihren Rucksack, in dem sich auch eine geladene Pistole befindet. Diese hatte A ohne das Wissen des T mitgenommen, um diese nötigenfalls einzusetzen und so „für alle Eventualitäten“ gewappnet zu sein. A und T treten in das Wohnzimmer ein. Absprachegemäß beobachtet T von dort aus die nähere Umgebung, um argwöhnische Nachbarn in der belebten Wohngegend bei Bedarf ablenken und den beiden eine unkomplizierte Flucht ermöglichen zu können.
Im Wohnzimmer entdeckt A zwei wertvolle Armbanduhren, die auf einer Kommode liegen. Erfreut über ihre Entdeckung ergreift A die Armbanduhren und steckt sie in ihre Hosentasche. Tags zuvor hatte der alleinige Erbe E die zwei Armbanduhren in dem Haus anprobiert. Schon zu Lebzeiten des S hatte E sein Augenmerk auf die beiden Armbanduhren gerichtet und freut sich daher, dass er die Uhren durch die Erbschaft nun sein Eigen nennen kann. Zufrieden verlassen A und T das Haus. Wie verabredet, teilen sie die Beute zu gleichen Teilen untereinander auf.
Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.
Der Aufbau
- I.Grunddelikt Diebstahl§ 242 StGB
- II.Besonders schwerer Fall§ 243 StGB · Regelbeispiele = STRAFZUMESSUNG, kein Tatbestand – Prüfung nach der Schuld.
- 1.Einbrechen, Einsteigen, Eindringen§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB
- 2.Schutzvorrichtung, Gewerbsmäßigkeit u.a.§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 3 StGB
- 3.Geringwertigkeitsklausel§ 243 Abs. 2 StGB
- III.Qualifikationen§ 244 StGB
- 1.Waffe / gefährliches Werkzeug§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB · Bloßes Beisichführen genügt.
- 2.Bandendiebstahl§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB · Mindestens drei Personen mit Bandenabrede.
- 3.Wohnungseinbruchdiebstahl§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB · Dauerhaft genutzte Privatwohnung (Abs. 4): Verbrechen!
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Regelbeispiel ≠ Tatbestandsmerkmal: § 243 wird NACH der Schuld geprüft; beim Versuch ist das „versuchte Regelbeispiel" hochstreitig.
- „Gefährliches Werkzeug" in § 244 Abs. 1 Nr. 1a: Bestimmung ohne Verwendungsabsicht ist umstritten (objektive vs. subjektive Ansätze – Taschenmesser-Problem).
- Die Geringwertigkeitsklausel (§ 243 Abs. 2) gilt NUR für Regelbeispiele – § 244 bleibt auch bei geringwertiger Beute anwendbar.
- § 244 Abs. 4 macht den Einbruch in die dauerhaft genutzte PRIVATwohnung zum Verbrechen – Versuchsstrafbarkeit und keine Einstellung nach § 153 StPO.
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Gewahrsam
- Gewahrsam
- Gewahrsam ist die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft, deren Reichweite und Beschränkung sich nach der Verkehrsanschauung bestimmt.
- Wegnahme
- Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams.
- Zueignung (Zueignungsabsicht)
- Zueignung ist die Anmaßung einer eigentümerähnlichen Stellung. Erforderlich sind Aneignungsabsicht (dolus directus 1. Grades) und Enteignungsvorsatz (dolus eventualis genügt).
Bei §§ 243, 244 StGB entscheidet in Klausuren oft dieser Streit:
Anwendung des § 243 StGB bei versuchtem Diebstahl
Der Täter verwirklicht ein Regelbeispiel des § 243 (z.B. Einbruch), der eigentliche Diebstahl bleibt aber im Versuchsstadium stecken. Kann der erhöhte Strafrahmen des § 243 herangezogen werden?
Welcher Auffassung folgst du?
Gegenauffassung: Die Anwendung des § 243 auf das versuchte Grunddelikt überschreitet die Wortlautgrenze; mangels Tatbestandsqualität gibt es keinen „Versuch des besonders schweren Falles“.
- Regelbeispiele sind keine Tatbestände, eine Versuchskonstruktion ist dogmatisch ausgeschlossen.
- Art. 103 II GG verbietet die analoge Strafschärfung.
Herrschende Meinung: Bei versuchtem Grunddelikt und verwirklichtem Regelbeispiel ist § 243 anwendbar: Die Indizwirkung des verwirklichten Regelbeispiels begründet einen besonders schweren Fall, auf den die allgemeinen Versuchsregeln (§§ 22, 23) angewandt werden.
- Regelbeispiele sind Strafzumessungsregeln; ihre Verwirklichung indiziert die erhöhte Strafwürdigkeit auch beim Versuch des Grunddelikts.
- Der gesteigerte Handlungsunwert (z.B. Einbruch) tritt unabhängig vom Vollendungserfolg ein.
Wie du es in der Klausur entscheidest
In der Klausur folgst du meist der herrschenden Meinung. Der h.M. ist zu folgen: Da das Regelbeispiel tatsächlich vollständig verwirklicht ist, wird nicht ein „Regelbeispielsversuch“ konstruiert, sondern lediglich das versuchte Grunddelikt über §§ 22, 23 erfasst und die Indizwirkung des § 243 berücksichtigt.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Gewahrsam.
Die Definition, die du gerade hattest
Gewahrsam ist die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft, deren Reichweite und Beschränkung sich nach der Verkehrsanschauung bestimmt.
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Über Umwege zum ZielSchwerpunkt · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.