Zivilrecht · Definition
Weiterfresser-Problematik
§ 823 Abs. 1 BGB
Problemfall der Eigentumsverletzung: Wird eine mangelhafte Sache geliefert oder ein mangelhaftes Werk hergestellt und beschädigt der Mangel die übrige Kaufsache, stellt sich die Frage, ob eine deliktisch relevante Eigentumsverletzung vorliegt oder ob es sich um einen nicht ersatzfähigen primären Vermögensschaden handelt.