Zivilrecht · Definition

Weiterfresser-Problematik

§ 823 Abs. 1 BGB

Problemfall der Eigentumsverletzung: Wird eine mangelhafte Sache geliefert oder ein mangelhaftes Werk hergestellt und beschädigt der Mangel die übrige Kaufsache, stellt sich die Frage, ob eine deliktisch relevante Eigentumsverletzung vorliegt oder ob es sich um einen nicht ersatzfähigen primären Vermögensschaden handelt.

Wird geprüft in

Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Deliktsrecht · Prüfungsschema ansehen →Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)Deliktsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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