Öffentliches Recht · Definition
Ununterbrochene Legitimationskette
Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG
Erfordernis, dass sich jede staatliche Entscheidung und jedes Handeln von Amtsträgern in einer lückenlosen Kette von Übertragungsakten auf den Volkswillen zurückführen lässt.