Öffentliches Recht · Definition
Prognoseentscheidung
Art. 20 Abs. 3 GG
Gesetzgeberische Einschätzung über die künftige Wirksamkeit einer Maßnahme, der ein weiter Spielraum zusteht.
Öffentliches Recht · Definition
Gesetzgeberische Einschätzung über die künftige Wirksamkeit einer Maßnahme, der ein weiter Spielraum zusteht.