Öffentliches Recht · Definition

Prognoseentscheidung

Art. 20 Abs. 3 GG

Gesetzgeberische Einschätzung über die künftige Wirksamkeit einer Maßnahme, der ein weiter Spielraum zusteht.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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