Öffentliches Recht · Definition
Parlamentsvorbehalt
Art. 20 Abs. 3 GG
Dogmatischer Kern der Wesentlichkeitstheorie: Der Gesetzgeber darf grundlegende Entscheidungen nicht der Exekutive überlassen.
Öffentliches Recht · Definition
Dogmatischer Kern der Wesentlichkeitstheorie: Der Gesetzgeber darf grundlegende Entscheidungen nicht der Exekutive überlassen.