Öffentliches Recht · Definition
Normhierarchie
Art. 20 Abs. 3 GG
Stufenschema des Rechts (GG vor einfachem Gesetz vor Verordnung), das besagt, dass die jeweils niedere Norm mit der höheren vereinbar sein muss.
Öffentliches Recht · Definition
Stufenschema des Rechts (GG vor einfachem Gesetz vor Verordnung), das besagt, dass die jeweils niedere Norm mit der höheren vereinbar sein muss.