Öffentliches Recht · Definition

Normhierarchie

Art. 20 Abs. 3 GG

Stufenschema des Rechts (GG vor einfachem Gesetz vor Verordnung), das besagt, dass die jeweils niedere Norm mit der höheren vereinbar sein muss.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

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