Öffentliches Recht · Definition
Fiskalerinnerung
Art. 20 Abs. 3 GG
Nicht hoheitliches Handeln des Staates zur Deckung seines Eigenbedarfs (z.B. Kauf von Büromaterial).
Öffentliches Recht · Definition
Nicht hoheitliches Handeln des Staates zur Deckung seines Eigenbedarfs (z.B. Kauf von Büromaterial).