Öffentliches Recht · Definition

Demokratie

Art. 20 Abs. 1 GGArt. 20 Abs. 2 GG

Mehrheitsherrschaft, bei der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, Minderheiten geschützt sind und ein Recht auf Opposition besteht.

Klausurformel – so schreibst du es

Demokratie ist die Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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