Öffentliches Recht · Definition
Demokratie
Art. 20 Abs. 1 GGArt. 20 Abs. 2 GG
Mehrheitsherrschaft, bei der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, Minderheiten geschützt sind und ein Recht auf Opposition besteht.
Klausurformel – so schreibst du es
Demokratie ist die Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk.