BVerfG · 1. Senat
BVerfG, Beschluss v. 08.06.2010 – 1 BvR 2011/07, 1 BvR 2959/07
1 BvR 2011/07, 1 BvR 2959/07 · 08.06.2010 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Die Eingliederung des privaten in die Trägerschaft des öffentlichen Rettungsdienstes ist als Eingriff in die Berufsfreiheit jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn dies nach der nicht offensichtlich fehlsamen Einschätzung des Gesetzgebers Verbesserungen bei dem Schutz der Bevölkerung, bei der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung sowie hinsichtlich der Transparenz und Chancengleichheit im Verfahren zur Auswahl der Leistungserbringer erwarten lässt. 2. Auch bei objektiven Berufszugangsvoraussetzungen, die im Allgemeinen nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt sind, ist bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers hinsichtlich der Gefahrenlage und des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu beachten.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 12 Abs 1 GGArt 14 Abs 1 GG§ 1 BRKG SN§ 31 Abs 1 S 1 BRKG SN§ 31 Abs 1 S 2 BRKG SN§ 31 Abs 1 S 5 BRKG SN§ 31 Abs 3 BRKG SN§ 76 Abs 3 BRKG SN§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG§ 115 Abs 1 GWB§ 116 Abs 1 GWB