BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 24.01.2025 – V ZR 51/24

V ZR 51/24 · 24.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Überfahrtbaulast begründet kein zivilrechtliches Wegerecht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 242 BGB§ 917 Abs 1 BGB§ 71 BauO BW

Prüfungsschemata dazu

Treu und Glauben – unzulässige Rechtsausübung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheit
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →