BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 09.03.2023 – IX ZR 150/21
IX ZR 150/21 · 09.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die allein auf die teilweise Erfüllung gestützte Erwartung, der Insolvenzverwalter werde auch die restliche Insolvenzforderung vollständig befriedigen, genügt nicht, um den das Insolvenzrecht beherrschenden Gleichbehandlungsgrundsatz hinter die Individualinteressen einzelner Gläubiger zurücktreten zu lassen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 242 BGBArt 5 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004Art 8 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004§ 1 InsO§ 45 InsO§ 254 Abs 1 InsO§ 254b InsO