BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 09.03.2023 – IX ZR 150/21

IX ZR 150/21 · 09.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die allein auf die teilweise Erfüllung gestützte Erwartung, der Insolvenzverwalter werde auch die restliche Insolvenzforderung vollständig befriedigen, genügt nicht, um den das Insolvenzrecht beherrschenden Gleichbehandlungsgrundsatz hinter die Individualinteressen einzelner Gläubiger zurücktreten zu lassen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 242 BGBArt 5 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004Art 8 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004§ 1 InsO§ 45 InsO§ 254 Abs 1 InsO§ 254b InsO

Prüfungsschemata dazu

Treu und Glauben – unzulässige Rechtsausübung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheit
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