BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 29.04.2020 – IV ZR 5/19

IV ZR 5/19 · 29.04.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. kann der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe von Nutzungen aus Verwaltungskostenanteilen nicht anhand der Eigenkapitalrendite des Versicherers berechnet werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 5a Abs 2 S 4 VVG vom 21.07.1994§ 818 Abs 1 Alt 1 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

SaldotheorieModifizierte Zwei-Kondiktionen-Theorie / GegenleistungskondiktionAufgedrängte BereicherungWegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB)ZweikondiktionentheorieEntreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB)Subsidiaritätsprinzip (Vorrang der Leistungskondiktion)Abstrakter Vertrauensschutz (durch das Subsidiaritätsprinzip)
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