BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 12.07.2022 – II ZR 81/21

II ZR 81/21 · 12.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Einer nach Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter als Privatgläubiger auf Feststellung des Ausscheidens des gekündigten Gesellschafters gerichteten Klage kann ein aus der gesellschafterlichen Treuepflicht folgender Wiederaufnahmeanspruch entgegengehalten werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 131 Abs 3 S 1 Nr 4 HGB§ 131 Abs 3 S 2 HGB§ 135 HGB§ 161 Abs 2 HGB§ 242 BGB

Prüfungsschemata dazu

Treu und Glauben – unzulässige Rechtsausübung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheit
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