BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 20.11.2025 – I ZR 60/25

I ZR 60/25 · 20.11.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Regelung, dass der Makler für die Vermittlung von Kapital über eine einmalige, in prozentualer Höhe des vermittelten Kapitals berechnete Provision hinaus einen erneuten, für die Dauer der vermittelten Kapitalüberlassung jährlich wiederkehrenden Provisionsanspruch erlangt, ist nicht nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB von der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle ausgeschlossen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 305c Abs 1 BGB§ 307 Abs 1 S 2 BGB§ 307 Abs 2 BGB§ 307 Abs 3 S 1 BGB§ 652 Abs 1 S 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

UnklarheitenregelEinbeziehungskontrolle (AGB)Überraschende KlauselUnklarheitenregel (AGB)Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende ReduktionNaturalobligation (Maklerrecht / Partnerschaftsvermittlung)
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