BGH · 3. Strafsenat

BGH, Urteil v. 28.01.2021 – 3 StR 564/19

3 StR 564/19 · 28.01.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts ist die strafrechtliche Ahndung von Kriegsverbrechen der Folter und der in schwerwiegender Weise entwürdigenden oder erniedrigenden Behandlung sowie wegen damit zugleich verwirklichter allgemeiner Straftatbestände wie gefährlicher Körperverletzung und Nötigung durch ein inländisches Gericht nicht wegen des Verfahrenshindernisses der funktionellen Immunität ausgeschlossen, wenn die Taten von einem ausländischen nachrangigen Hoheitsträger in Ausübung seiner hoheitlichen Tätigkeit im Ausland zum Nachteil von nicht inländischen Personen begangen wurden. 2. Zu den Voraussetzungen des Kriegsverbrechens der Folter.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 25 GG§ 20 Abs 2 GVG§ 8 Abs 1 Nr 3 VStGB§ 8 Abs 1 Nr 9 VStGB§ 224 StGB§ 240 StGB

Prüfungsschemata dazu

Körperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)Nötigung (§ 240 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Gefährliches WerkzeugDas Leben gefährdende BehandlungAbstrakt-konkrete Eignung (gefährliches Werkzeug)Gefährliche KörperverletzungDrohung mit einem empfindlichen ÜbelGewalt (§ 240 StGB)Verwerflichkeit (§ 240 II StGB)
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