II. — Der Bund und die Länder

Art 25 GG

Grundgesetz · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Rechtsprechung zu Art 25 GG

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 16.07.2026 – I ZB 107/251. Bei der Abgrenzung zwischen nicht-hoheitlichem und hoheitlichem Handeln im Rahmen der Prüfung, ob ein ausländischer Staat der deutschen Gerichtsbar…BGH, Beschluss v. 07.05.2026 – V ZB 16/25Soll das inländische Grundstück eines ausländischen Staates zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit außerhalb der Mission des ausländischen …BGH, Urteil v. 24.02.2026 – VI ZR 415/231. Das Ansehen eines Staates ist auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der völkerrechtsfreundlichen Auslegung und des Rechtsanwendungsbefehls, d…BVerfG, Urteil v. 15.07.2025 – 2 BvR 508/211. Der Bundesrepublik Deutschland obliegt ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend, dass der Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen d…BGH, EuGH-Vorlage v. 16.01.2025 – IX ZR 60/24Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrags über die Arbeit…BGH, Beschluss v. 20.03.2024 – 3 StR 454/221. Berichte, die Organe oder Einrichtungen der Vereinten Nationen zu Beweiszwecken für behördliche oder gerichtliche Verfahren verfasst haben, unterfa…BGH, Urteil v. 28.01.2021 – 3 StR 564/191. Nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts ist die strafrechtliche Ahndung von Kriegsverbrechen der Folter und der in schwerwiegender Weise entwü…BVerfG, Beschluss v. 13.10.2016 – 2 BvE 2/151. § 18 Abs. 3 PUAG billigt nicht jeder Minderheit im Untersuchungsausschuss die Antragsbefugnis im Organstreitverfahren zu. Antragsbefugt ist vielmeh…
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