BGH · 9. Zivilsenat

BGH, EuGH-Vorlage v. 16.01.2025 – IX ZR 60/24

IX ZR 60/24 · 16.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Frage vorgelegt: Ist Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren dahingehend auszulegen, dass er in Ansehung der Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren einen konkludenten Verzicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf den Grundsatz der Staatenimmunität für Klagen enthält, mit denen der Insolvenzverwalter nach Maßgabe des anwendbaren Insolvenzrechts geltend macht, Rechtshandlungen gegenüber einem Mitgliedstaat seien anfechtbar, weil sie die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligen?

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 6 Abs 1 EUV 2015/848Art 7 Abs 2 S 1 EUV 2015/848Art 25 GG§ 20 Abs 2 GVG§ 129 Abs 1 InsO§ 130 Abs 1 S 1 Nr 2 InsO§ 143 Abs 1 S 1 InsOArt 267 Abs 1 Buchst b AEUVArt 267 Abs 3 AEUV
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