Zweiter Abschnitt — Die Tat · Erster Titel — Grundlagen der Strafbarkeit

§ 18 StGB – Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den Täter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 18 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Definitionen zu § 18 StGB

LeichtfertigkeitKörperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)Schwere Körperverletzung

Klausuren, in denen § 18 StGB drankommt

Der verwirrte Vater · SchwerpunktDie Party bei den Jacks · SchwerpunktFortgeschrittenenklausur Strafrecht – Der reuige Brandstifter · SchwerpunktFortgeschrittenenklausur: Die große Corona-Sause · SchwerpunktExamensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles · StaatsexamenZwischenprüfungsklausur: „Ein Plan für die Tonne · Grundstudium

Rechtsprechung zu § 18 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 23.01.2024 – 1 StR 189/231. Geschütztes Rechtsgut des § 239a StGB ist nicht nur die Willensfreiheit des Genötigten vor einer besonders schwerwiegenden und besonders verwerflic…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB