Zivilrecht · Streitstand

Dogmatische Einordnung des Nacherfüllungsanspruchs: Ist er ein modifizierter Erfüllungsanspruch oder ein eigenständiger Gewährleistungsanspruch?

§ 439 BGB§ 437 BGB§ 269 BGB

Im Kaufgewährleistungsrecht ist streitig, wie der Nacherfüllungsanspruch nach § 439 BGB dogmatisch einzuordnen ist. Dies hat Auswirkungen auf Fragen wie den Entstehungszeitpunkt und den Erfüllungsort.

Herrschende Meinung · h.M. in Literatur und Rechtsprechung

Der Nacherfüllungsanspruch ist als modifizierter Erfüllungsanspruch einzuordnen.

  • Der Anspruch setzt unmittelbar an der ursprünglichen Erfüllungspflicht an und modifiziert diese lediglich im Hinblick auf das Mangelbeseitigungsziel.
  • Die Einordnung als modifizierter Erfüllungsanspruch erklärt den Vorrang der Nacherfüllung vor sekundären Rechtsbehelfen systemstimmig.
  • Der Entstehungszeitpunkt liegt bereits mit Vertragsschluss bzw. Gefahrübergang vor, was dem Charakter eines fortwirkenden Erfüllungsanspruchs entspricht.

Mindermeinung

Der Nacherfüllungsanspruch ist ein eigenständiger, vom Erfüllungsanspruch zu trennender Gewährleistungsanspruch.

  • Der Nacherfüllungsanspruch entsteht erst mit Feststellung des Mangels und weicht inhaltlich (Aus- und Einbauverpflichtung, Kostentragung) erheblich vom ursprünglichen Erfüllungsanspruch ab.
  • Die eigenständige Einordnung erklärt besser, warum der Anspruch auf Neulieferung auch beim Stückkauf bestehen kann.

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Die Einordnung als modifizierter Erfüllungsanspruch ist vorzugswürdig, da sie die Systematik des Vorrangs der Nacherfüllung und den Entstehungszeitpunkt des Anspruchs stimmig erklärt.

Wird relevant in

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