Zivilrecht · Streitstand
Dogmatische Einordnung des Nacherfüllungsanspruchs: Ist er ein modifizierter Erfüllungsanspruch oder ein eigenständiger Gewährleistungsanspruch?
§ 439 BGB§ 437 BGB§ 269 BGB
Im Kaufgewährleistungsrecht ist streitig, wie der Nacherfüllungsanspruch nach § 439 BGB dogmatisch einzuordnen ist. Dies hat Auswirkungen auf Fragen wie den Entstehungszeitpunkt und den Erfüllungsort.
Herrschende Meinung · h.M. in Literatur und Rechtsprechung
Der Nacherfüllungsanspruch ist als modifizierter Erfüllungsanspruch einzuordnen.
- Der Anspruch setzt unmittelbar an der ursprünglichen Erfüllungspflicht an und modifiziert diese lediglich im Hinblick auf das Mangelbeseitigungsziel.
- Die Einordnung als modifizierter Erfüllungsanspruch erklärt den Vorrang der Nacherfüllung vor sekundären Rechtsbehelfen systemstimmig.
- Der Entstehungszeitpunkt liegt bereits mit Vertragsschluss bzw. Gefahrübergang vor, was dem Charakter eines fortwirkenden Erfüllungsanspruchs entspricht.
Mindermeinung
Der Nacherfüllungsanspruch ist ein eigenständiger, vom Erfüllungsanspruch zu trennender Gewährleistungsanspruch.
- Der Nacherfüllungsanspruch entsteht erst mit Feststellung des Mangels und weicht inhaltlich (Aus- und Einbauverpflichtung, Kostentragung) erheblich vom ursprünglichen Erfüllungsanspruch ab.
- Die eigenständige Einordnung erklärt besser, warum der Anspruch auf Neulieferung auch beim Stückkauf bestehen kann.
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Die Einordnung als modifizierter Erfüllungsanspruch ist vorzugswürdig, da sie die Systematik des Vorrangs der Nacherfüllung und den Entstehungszeitpunkt des Anspruchs stimmig erklärt.