Zivilrecht · Definition

Nacherfüllung

§ 439 Abs. 1 BGB

Der primäre Gewährleistungsanspruch des Käufers auf Beseitigung eines Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache nach seiner Wahl.

Klausurformel – so schreibst du es

Modifizierter Erfüllungsanspruch zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands.

Wird geprüft in

Nacherfüllung beim Kauf (Mängelrechte)Kaufrecht · Prüfungsschema ansehen →

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