Zivilrecht · Streitstand
Kondiktionsrichtung bei Zahlung eines Schuldners an den Zessionar aufgrund einer nichtexistenten (abgetretenen) Forderung
§ 812 Abs. 1 BGB§ 398 BGB
Ein (vermeintlicher) Schuldner zahlt an den Zessionar, obwohl die abgetretene Forderung nicht existiert. Es stellt sich die Frage, ob er gegen den Zessionar oder gegen den Zedenten kondizieren kann.
Herrschende Meinung · BGH (BGHZ 105, 365; BGH v. 6.7.2012 - V ZR 268/11)
Der (vermeintliche) Schuldner hat die Kondiktion gegen den Zedenten (nicht gegen den Zessionar).
- Parallele zu einem Mangel im Deckungsverhältnis bei Anweisungsfällen: Der Zessionar steht wie ein Angewiesener, der Zedent wie der Anweisende.
- Die Zahlung des Schuldners ist als Leistung an den Zessionar zu werten, sodass das Subsidiaritätsprinzip eine Direktkondiktion gegen den Zessionar sperrt.
- Abwicklung entlang der Kausalverhältnisse: Der Schuldner rechnet mit dem Zedenten ab, von dem die mangelhafte Abtretung ausging.
Mindermeinung
Direktkondiktion des Schuldners gegen den Zessionar, da der Zessionar auf Kosten des Schuldners bereichert wurde.
- Der Zessionar hat tatsächlich auf Kosten des Schuldners geleistet erhalten und ist der unmittelbar Bereicherte.
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Die Parallelwertung zur Anweisungslage überzeugt: Wie beim Mangel im Deckungsverhältnis muss der Schuldner mit dem Zedenten (seinem 'Gegenüber' im Valutaverhältnis) und nicht mit dem Zessionar abrechnen.