Zivilrecht · Streitstand

Ausnahmen vom Vorrang der Leistungskondiktion: Wann besteht ausnahmsweise eine Eingriffskondiktion, obwohl der Gegenstand durch Leistung erlangt wurde?

§ 812 Abs. 1 BGB§ 935 BGB§ 932 BGB§ 946 BGB§ 816 BGB§ 822 BGB

Das Subsidiaritätsprinzip gilt nach h.M. nicht starr, sondern ist an Wertungen der übrigen Rechtsordnung (insbesondere des Sachenrechts) gebunden. In bestimmten Konstellationen bleibt eine Eingriffskondiktion möglich.

Herrschende Meinung

Eine Eingriffskondiktion besteht ausnahmsweise trotz Leistungserwerbs in drei Fallgruppen: (1) Abhandenkommen des Bereicherungsgegenstands (§ 935 Abs. 1 BGB-Gedanke), (2) Bösgläubigkeit des Anspruchsgegners (§ 932 Abs. 2 BGB-Gedanke), (3) unentgeltlicher Erwerb (§§ 816 Abs. 1 S. 2, 822 BGB-Gedanke).

  • § 935 Abs. 1 BGB: Wer durch Abhandenkommen den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB verhindert, ist auch nicht weniger schutzwürdig, wenn das Eigentum über § 946 BGB übergeht.
  • § 932 Abs. 2 BGB: Bösgläubigkeit des Erwerbers schließt dessen Schutzwürdigkeit aus, sodass das Subsidiaritätsprinzip nicht zu seinen Gunsten greift.
  • §§ 816 Abs. 1 S. 2, 822 BGB: Der Gesetzgeber wertet den unentgeltlichen Erwerber als weniger schutzwürdig; ihm werden keine Einwendungen abgeschnitten.

Mindermeinung

Das Subsidiaritätsprinzip gilt strikt; eine Eingriffskondiktion ist bei Leistungserwerb stets ausgeschlossen.

  • Konsequente Anwendung des Leistungsprinzips erhält den Parteien ihre Einwendungen aus den Kausalverhältnissen.

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Die Ausnahmen sind durch Wertungen des Sachenrechts und des Gesetzgebers selbst (§§ 816, 822 BGB) vorgegeben und daher systemkonform.

Wird relevant in

LeistungskondiktionBereicherungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Eingriffskondiktion (Nichtleistungskondiktion)Bereicherungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 1)Bereicherungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Definitionen

Erlangtes EtwasLeistungRechtsgrundlosigkeitEingriffskondiktionSaldotheorieGutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Streitstände