BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 03.03.2021 – XII ZR 92/19

XII ZR 92/19 · 03.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Bedeutung einer Vollständigkeitsklausel (hier: „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“) in einem Mietvertrag über Geschäftsräume.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 133 BGB§ 157 BGB§ 305b BGB

Prüfungsschemata dazu

Auslegung von Willenserklärungen

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungFalsa demonstratio non nocetRealofferte
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