Abschnitt 2 — Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 305b BGB – Vorrang der Individualabrede
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 305b BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Klausuren, in denen § 305b BGB drankommt
Rechtsprechung zu § 305b BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Beschluss v. 20.11.2025 – I ZB 9/25Zwischen den Vertragsparteien eines Vertrags zugunsten Dritter individuell ausgehandelte Vertragsbestimmungen können auch im Verhältnis zum begünstigt…BGH, Urteil v. 06.10.2021 – XI ZR 234/201. Die in Prämiensparverträgen enthaltene Formularklausel "Die Spareinlage wird variabel z.Zt. mit .. % p.a. verzinst", nach der bei objektiver Ausleg…BGH, Urteil v. 03.03.2021 – XII ZR 92/19Zur Bedeutung einer Vollständigkeitsklausel (hier: „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“) in einem Mietvertrag über Geschäftsräume.…