BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Versäumnisurteil v. 26.01.2022 – XII ZR 79/20

XII ZR 79/20 · 26.01.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts kann es genügen, dass der Beklagte unter Hinweis auf die von ihm gegenüber dem Anspruch erklärte Aufrechnung die Abweisung der Klage beantragt hat (im Anschluss an BGH Urteil vom 28. Juni 1983 - VI ZR 285/81, NJW 1983, 2438).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 273 BGB§ 387 BGB

Prüfungsschemata dazu

Erlöschen durch Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB)Aufrechnung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rechtshemmende Einwendung (Einrede)ZurückbehaltungsrechtZweikondiktionentheorieAufrechnungRechtsvernichtende EinwendungAufrechnung
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